Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Katholischen Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg
1. Nach Eingang der mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehenen ANMELDUNG und der schriftlichen Terminbestätigung der Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg ist der Belegungsvertrag
abgeschlossen. Wünscht der Veranstalter später zusätzliche Leistungen, so sind diese besonders zu vereinbaren und werden je nach Aufwand entsprechend berechnet.
2. Die Preise richten sich nach der derzeitig gültigen Preisliste.
3. Einzelabrechnungen zwischen der Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg und Tagungsteilnehmern sind grundsätzlich nicht möglich. Die Leistungen werden dem Veranstalter in Rechnung
gestellt.
4. Die Verteilung der Zimmer und Tagungsräume bleibt der Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg , in der Regel der Hausleitung, überlassen. Dabei werden Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
Grundsätzlich, wenn nicht anders abgesprochen, stellen wir Mehrbettzimmer zur Verfügung, Einzelzimmer (EZ) stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Für Einzelzimmer wird ein Zuschlag erhoben.
Ein Anspruch der Teilnehmer auf Einzelzimmer besteht nicht.
5. Die Gästezimmer sind am Abreisetag bis 09.30 Uhr zu räumen. Erforderlichenfalls wird ein Raum zum Abstellen des Gepäcks zur Verfügung gestellt.
6. Die Tagungs- und Funktionsräume werden von der Hausleitung Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg eingeteilt. Dabei werden Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
7. Der Tagungsraum steht Ihnen am Anreisetag ab 13.30 Uhr und am Abreisetag bis 12.30 Uhr zur Verfügung. Sie erhalten einen Gruppenraum pro Gruppe der Teilnehmerzahl entsprechend.
8. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss der Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg die genaue Teilnehmerzahl bekannt gegeben werden . Bei Abreise muss der Veranstalter
die Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Tagungsteilnehmer abgeben. Ist die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung geringer oder größer als ursprünglich
geplant, ist so früh wie möglich, spätestens jedoch bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin, Rücksprache mit der Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg zu halten , um noch mögliche
organisatorische Dispositionen treffen zu können.
9. Führt der Veranstalter eine Veranstaltung nicht oder in verändertem Umfang (Verkürzung einer Veranstaltung) durch, aus Gründen, die die Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg nicht zu
vertreten hat, so ist die Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg berechtigt, folgende Ausfallkosten zu erheben:
bei Absage/Änderung
sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin 40% der Tagessätze/Kosten
vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% der Tagessätze/Kosten
zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 70% der Tagessätze/Kosten
eine Woche vor dem Veranstaltungstermin 100% der Tagessätze/Kosten
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen für Unterkunft und Verpflegung einzelner Teilnehmer können nicht erstattet werden.
11. Eine Buchung am Wochenende umfasst generell den Aufenthalt von Freitag bis Sonntag. Für ein gebuchtes Wochenende werden immer zwei Tagessätze angerechnet.
12. Für den käuflichen Erwerb der HotSpot Internetnutzung ist eine Unterschrift zu leisten. Die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Nutzer bzw. die Aufsichtspflicht im Umgang mit dem Internet
liegt in den Händen der Betreuer, Referenten und Lehrer.
13. Die Benutzung von Kerzen ist verboten.
14. In den Räumen und auf dem Gelände der Jugendbildungsstätte ist das Rauchen verboten. Es steht Ihnen eine Raucherecke zur Verfügung.
15. Die Verantwortung für Nutzung des Waldes obliegt jedem Gast selbst.
16. Für die Berücksichtigung, Anmeldung sowie die Einhaltung der Richtlinien der Gema und der Abführung von Lizenzen/Gebühren ist der jeweilige Veranstalter
zuständig. Auch wenn die
Hardwaregeräte von uns zur Verfügung gestellt oder ausgeliehen werden.
17. Für schuldhafte Beschädigung am Gebäude oder Inventar der Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg haftet der Veranstalter auch dann, wenn die Schäden durch Teilnehmer verursacht wurden.
Unmittelbare Ersatzansprüche gegen den Schädiger bleiben hiervon unberührt.
18. Bei der Überlassung von Tagungsräumen haftet die Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg den oder Verlust eingebrachter Gegenstände nicht. Auch besteht seitens der Jugendbildungsstätte
Haus Wohldenberg kein Versicherungsschutz.
19. Öffnungszeiten/Nachtruhe
Die Jugendbildungsstätte wird um 08.00 Uhr aufgeschlossen und um 20.00 Uhr abgeschlossen.
Danach liegt es in der Verantwortung des Veranstalters das Haus geschlossen zu halten.
Ab 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe.
20. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.
Gemäß Datenschutzgesetz und Anordnung über den kirchlichen Datenschutz KDO werden die Daten für automatisierte Dateien (EDV) gespeichert und ausschließlich nur für Zwecke der
Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet.